September 2022

Kurzarbeitsbeihilfe seit 1. Juli nur mehr "ausnahmsweise"

Die Kurzarbeitsbeihilfe hat sich als wichtige Maßnahme im Rahmen der COVID-19-Pandemie bewährt. Mit 1.7. ist es zur Verlängerung der ursprünglich bis Ende Juni gültigen Kurzarbeitsbeihilfe gekommen. Seit Anfang Juli 2022 können jedoch die für die Inanspruchnahme notwendigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht mehr automatisch mit der COVID-19-Situation (d.h. wirtschaftliche Schwierigkeiten i.Z.m. der Bekämpfung von Epidemien) begründet werden.

Erhöhung des Basiszinssatzes mit 27.7.2022

Zur Bekämpfung der Inflation hat die Europäische Zentralbank unlängst den Leitzinssatz um 0,5 % erhöht. Dies hat auch Auswirkungen auf den Basiszinssatz, der als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Mit Wirkung ab 27. Juli 2022 ist der Basiszinssatz in Österreich von -0,62 % auf -0,12 % gestiegen.

Teuerungs-Entlastungspaket II als Begutachtungsentwurf

Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket II soll die sogenannte "kalte Progression" abgeschafft werden. Bislang lag der Einkommensbesteuerung nur der zahlenmäßige, nicht aber der tatsächliche Geldwert zugrunde, obwohl bei Preissteigerungen ein nomineller Einkommenszuwachs nicht dem realen Einkommenszuwachs entspricht.

Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2021

Am 30. September 2022 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2021 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist - Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden abgelehnt.

Kurz-Info: Fristen für Energiegutschein verlängert

Der Energiegutschein in Höhe von 150 € soll die Belastung durch die steigenden Energiepreise abfedern und wurde grundsätzlich bereits per Post bis Ende Juni an die Haushalte versendet. Nunmehr kommt es zur Verlängerung von damit zusammenhängenden Fristen.

Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2022 bzw. ab 1. Oktober 2022 zu beachten:Bis spätestens 30. September 2022 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2022 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.