Steuerberatung und Wirtschaftsmediation
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Anlässlich der jüngsten Katastrophenschäden durch Hochwasser und Erdrutsche hat das BMF in einer Information (GZ 2023-0.599.910 vom 21. August 2023) steuerliche Maßnahmen aufgelistet, die Betroffenen und Helfenden (steuerliche) Erleichterungen verschaffen sollen. Sie werden nachfolgend überblicksmäßig dargestellt.
Während der herausfordernden Corona-Zeit war die Frist für die Offenlegung von Jahresabschlüssen von 9 auf 12 Monate verlängert worden. Diese Übergangsbestimmung ist ausgelaufen, sodass die Offenlegung wieder binnen 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfolgen hat.
Am 30. September 2023 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2022 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist - Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden abgelehnt.
Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2023 bzw. ab 1. Oktober 2023 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2023 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2023 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Durch eine Änderung von § 11 EStG - dem für den Investitionsfreibetrag (IFB) maßgeblichen Paragraphen - ist es nunmehr auch möglich, den Investitionsfreibetrag für die Anschaffung und Herstellung von klimafreundlichen Heizungen im Zusammenhang mit Gebäuden geltend zu machen.
Mit 1. Juli 2023 ist es zu einer Erhöhung der Kategorie-Mietzinse (Kategoriemieten) gekommen. Während die Kategorie-Mietzinse im letzten Jahr dreimal erhöht worden sind, erfolgte die Erhöhung für 2023 (nur) im Juni bzw. Juli.