Juni 2022

Kurz-Info: Vereinfachungen und neue Passwort-Richtlinie in FinanzOnline

Bei der Nutzung von FinanzOnline ist es Anfang Mai 2022 zu Vereinfachungen für die Benutzer - insbesondere für natürliche Personen als User - gekommen. Nunmehr wird neben dem Passwort nur noch ein (eindeutiger) Benutzername im Rahmen der Anmeldung gefordert, nicht mehr aber die Teilnehmer-Identifikation (TID) und Benutzer-Identifikation (BENID).

Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses

Unlängst wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes bzgl. Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung um weitere drei Monate zu verlängern. Folglich verlängert sich die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2021 von 9 auf 12 Monate - die Aufstellungsfrist wird von 5 auf 9 Monate erstreckt.

Vorsteuervergütung für Drittlandsunternehmer

Mit 30.6.2022 endet die Frist für die Rückvergütung von in Drittländern (z.B. Schweiz, Türkei, Großbritannien) entrichteten Vorsteuerbeträgen. Österreichische Unternehmen, die davon betroffen sind, sollten daher rechtzeitig einen entsprechenden Antrag stellen.

Sommerzeit ist Ferialjobzeit - Steuer, Sozialversicherung und Familienbeihilfe sind zu beachten

Gerade in den Sommermonaten haben Ferialjobs typischerweise Hochsaison und bedienen nicht nur den Ansporn nach einem monetären Zuverdienst, sondern auch das Sammeln von Praxiserfahrung. Damit (im Nachhinein) keine unangenehmen Konsequenzen eintreten, sollten auch die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte sowie etwaige Auswirkungen auf die Familienbeihilfe berücksichtigt werden.

Bitcoins werden nun wie Aktien besteuert

Im Zuge der Ökosozialen Steuerreform sind ab 1. März 2022 auch neue gesetzliche Regelungen zur Besteuerung von Kryptowährungen wie Bitcoins oder Litecoins in Kraft getreten. Erträge und Gewinne aus solchen Kryptowährungen gelten zukünftig als Einkommen aus Kapitalvermögen und unterliegen wie Aktien dem besonderen Steuersatz von 27,5 %.