Steuerlich ist der Mittelpunkt der Lebensinteressen häufig von Interesse, um in der Veranlagung günstiger auszusteigen.
Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, die Fristen zum 30. September 2021 bzw. ab 1. Oktober 2021 zu beachten. Durch COVID-19-Maßnahmen gibt es jedoch Unterschiede.