Unter Berücksichtigung der Aufwertungszahl von 1,073 betragen die Sozialversicherungswerte für 2026 voraussichtlich (in €):

 20262025
Geringfügigkeitsgrenze monatlich551,10551,10
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe (DGA) monatlich826,65826,65
Höchstbeitragsgrundlage täglich231,00215,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich (laufender Bezug)6.930,006.450,00
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen (echte und freie Dienstnehmer)13.860,0012.900,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer (ohne Sonderzahlungen)8.085,007.525,00

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten. Die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bleibt aufgrund des Budgetbegleitgesetzes 2025 zum Vorjahr unverändert.


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